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Ihre Reise
Reisevertrag 


 

Abschluss des Reisevertrages

Der Abschluss des Reisevertrages kann mündlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Bitte teilen Sie uns dabei Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Personenzahl und das Reiseziel mit. Nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung sind 50,- € pro Reiseteilnehmer anzuzahlen. Der Restbetrag ist, ohne nochmalige Aufforderung, 60 Tage vor Reiseantritt fällig und in bar oder durch Banküberweisung zu bezahlen. Bei Kurzbuchungen innerhalb von 60 Tagen ist der gesamte Reisepreis zu zahlen. Mit der schriftlichen Reisebestätigung wird dem Reisenden der Insolvenzversicherungsschein ausgehändigt. Dieser gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer.

Ein Rücktritt des Reisenden von seiner Reise ist gemäß unserer Stornierungsbedingungen möglich:

  • bis 60 Tage vor Reisebeginn - kostenlos
  • ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn - 25%
  • ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn - 50%
  • ab 14. bis 4. Tag vor Reisebeginn - 75% ab 3. Tag vor Reisebeginn - 100%

Im Reisepreis ist ein obligatorisches Versicherungspaket (4-Sterne Komfort-Schutz für Deutschlandreisen und 5-Sterne Premium-Schutz für Auslandsreisen) inkludiert. Mit Tätigen der Anzahlung erklären Sie sich mit den Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung einverstanden. Die genaue Leistungsübersicht sowie die Versicherungsbedingungen können per E- Mail angefordert oder im Büro abgeholt werden. Die im Reisepreis enthaltene Versicherungsprämie beträgt 4% und kann auf ausdrücklichen Wunsch abgewählt werden.

Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. Spezielle Platzwünsche müssen ausdrücklich bei jeder Reise angegeben werden. Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht.

Wird die Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen nicht erreicht, sind wir berechtigt die Reise bis eine Woche vor Reisebeginn zu stornieren. Alle Reiseteilnehmer sind für die erforderlichen und gültigen Reisedokumente selbst verantwortlich. Für entstehende Schäden bei Missachtung übernehmen wir keine Haftung. Des Weiteren ist der Reisende für die Beachtung der Zollvorschriften verantwortlich. Preisänderungen können wir als Reiseveranstalter verlangen. Der Reiseveranstalter hat Ihnen unverzüglich den Grund der Preisänderung mitzuteilen. Gründe können Wechselkursänderungen, Einreisegebühren, Hafengebühren, Mehrwertsteuererhöhungen, Treibstofferhöhungen oder Hotelpreiserhöhungen sein. Kündigung infolge von höherer Gewalt, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, Grenzschließungen, Reisewarnungen, Naturkatastrophen und Havarien berechtigen den Reisegast sowie den Reiseveranstalter zum Kündigen.